Erbschafts- und Schenkungssteuer berechnen
Sie haben eine Immobilie geerbt oder möchten eine verschenken? Unser Rechner zeigt Ihnen, welche Steuern anfallen und wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist.
Berechnen Sie die Erbschafts- oder Schenkungssteuer für Ihre Immobilie.
Freibetrag: 400.000 €
Kinder erhalten einen Freibetrag von 400.000 EUR pro Elternteil.
Steuerberechnung
Hinweis: Bei Schenkungen kann der Freibetrag alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Eine frühzeitige Übertragung kann daher steuerlich vorteilhaft sein.
* Die Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche steuerliche Wert einer Immobilie kann vom Verkehrswert abweichen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Gut zu wissen
- Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden
- Bei Erbschaft: Zusätzlicher Versorgungsfreibetrag möglich
- Familienheim-Regelung kann Steuer vollständig vermeiden
- Immobilienbewertung erfolgt nach Verkehrswert
Die drei Steuerklassen
Steuerklasse I
Niedrigste Steuersätze (7-30%)
- Ehepartner / Lebenspartner
- Kinder und Stiefkinder
- Enkelkinder
- Eltern (bei Erbschaft)
Steuerklasse II
Mittlere Steuersätze (15-43%)
- Eltern (bei Schenkung)
- Geschwister
- Nichten und Neffen
- Stiefeltern
Steuerklasse III
Höchste Steuersätze (30-50%)
- Unverheiratete Lebenspartner
- Freunde
- Alle anderen Personen
Häufige Fragen
Erbschaft oder Schenkung - was ist günstiger?
Bei Schenkungen können die Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Bei langfristiger Planung kann dies günstiger sein als eine Erbschaft.
Was ist die Familienheim-Regelung?
Ehepartner und Kinder können das selbstgenutzte Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben. Kinder müssen es mindestens 10 Jahre bewohnen.
Wie wird der Immobilienwert ermittelt?
Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert nach dem Bewertungsgesetz. Ein Verkehrswertgutachten kann ggf. zu einem niedrigeren Wert führen.
Wann muss ich die Steuer zahlen?
Sie müssen das Erbe/die Schenkung innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt anzeigen. Die Steuerfestsetzung erfolgt dann per Bescheid.
Sie haben eine Immobilie geerbt?
Wir beraten Sie zu allen Optionen: Behalten, vermieten oder verkaufen.