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Rechner

Erbschafts- und Schenkungssteuer berechnen

Sie haben eine Immobilie geerbt oder möchten eine verschenken? Unser Rechner zeigt Ihnen, welche Steuern anfallen und wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist.

Erbschafts- & Schenkungsrechner

Berechnen Sie die Erbschafts- oder Schenkungssteuer für Ihre Immobilie.

500.000 €
100.000 EUR3.000.000 EUR

Freibetrag: 400.000 €

Kinder erhalten einen Freibetrag von 400.000 EUR pro Elternteil.

Steuerberechnung

Immobilienwert500.000 €
Freibetrag- 400.000 €
Steuerpflichtiger Betrag100.000 €
SteuerklasseKlasse 1
Geschätzte Steuer11.000 €

Hinweis: Bei Schenkungen kann der Freibetrag alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Eine frühzeitige Übertragung kann daher steuerlich vorteilhaft sein.

* Die Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche steuerliche Wert einer Immobilie kann vom Verkehrswert abweichen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000 EUR
Kinder400.000 EUR
Enkelkinder200.000 EUR
Eltern / Großeltern (bei Erbschaft)100.000 EUR
Geschwister / Sonstige20.000 EUR

Gut zu wissen

  • Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden
  • Bei Erbschaft: Zusätzlicher Versorgungsfreibetrag möglich
  • Familienheim-Regelung kann Steuer vollständig vermeiden
  • Immobilienbewertung erfolgt nach Verkehrswert

Die drei Steuerklassen

I

Steuerklasse I

Niedrigste Steuersätze (7-30%)

  • Ehepartner / Lebenspartner
  • Kinder und Stiefkinder
  • Enkelkinder
  • Eltern (bei Erbschaft)
II

Steuerklasse II

Mittlere Steuersätze (15-43%)

  • Eltern (bei Schenkung)
  • Geschwister
  • Nichten und Neffen
  • Stiefeltern
III

Steuerklasse III

Höchste Steuersätze (30-50%)

  • Unverheiratete Lebenspartner
  • Freunde
  • Alle anderen Personen

Häufige Fragen

Erbschaft oder Schenkung - was ist günstiger?

Bei Schenkungen können die Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Bei langfristiger Planung kann dies günstiger sein als eine Erbschaft.

Was ist die Familienheim-Regelung?

Ehepartner und Kinder können das selbstgenutzte Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben. Kinder müssen es mindestens 10 Jahre bewohnen.

Wie wird der Immobilienwert ermittelt?

Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert nach dem Bewertungsgesetz. Ein Verkehrswertgutachten kann ggf. zu einem niedrigeren Wert führen.

Wann muss ich die Steuer zahlen?

Sie müssen das Erbe/die Schenkung innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt anzeigen. Die Steuerfestsetzung erfolgt dann per Bescheid.

Sie haben eine Immobilie geerbt?

Wir beraten Sie zu allen Optionen: Behalten, vermieten oder verkaufen.