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Steuern & Recht

Grunderwerbsteuer Hamburg 2026 — Alle Infos

5,5 % in Hamburg: Berechnung, Fälligkeit, Ausnahmen und Vergleich mit anderen Bundesländern. Mit Spartipps und Beispielrechnungen.

5. März 20266 Min. LesezeitEnver Paul Vierkötter
Grunderwerbsteuer Hamburg 2026 — Alle Infos

Grunderwerbsteuer in Hamburg: Der komplette Überblick

Hier finden Sie alle Infos zur Grunderwerbsteuer Hamburg 2026. Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Nebenkostenpositionen beim Immobilienkauf. In Hamburg beträgt sie aktuell 5,5 % des Kaufpreises und ist seit 2009 unverändert.

Aktueller Steuersatz in Hamburg

5,5 % — Dieser Satz gilt seit dem 1. Januar 2009.

Historische Entwicklung:

  • Bis 2006: 3,5 % (bundeseinheitlich)
  • Ab 2006: Länder können eigenen Satz festlegen
  • Ab 2009: Hamburg erhöht auf 5,5 %

Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), Hamburgisches GrEStG

Bundesländer-Vergleich 2026

BundeslandSteuersatzSeit
Bayern3,5 %
Sachsen3,5 %
Baden-Württemberg5,0 %2011
Hamburg5,5 %2009
Bremen5,5 %2025
Niedersachsen5,0 %2014
Berlin6,0 %2014
Schleswig-Holstein6,5 %2014
Brandenburg6,5 %2015
Nordrhein-Westfalen6,5 %2015
Thüringen5,0 %2024

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Stand Januar 2026

Berechnungsgrundlage

Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis (Gegenleistung) berechnet. Dazu gehören:

  • Der vereinbarte Kaufpreis
  • Übernommene Schulden des Verkäufers
  • Sonstige Gegenleistungen

Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören:

  • Bewegliches Inventar (Küche, Möbel, Markisen)
  • Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Eigentumswohnung 400.000 €

PositionBetrag
Kaufpreis400.000 €
Grunderwerbsteuer (5,5 %)22.000 €

Beispiel 2: Mit separatem Inventar

PositionBetrag
Kaufpreis gesamt420.000 €
Davon Einbauküche (im Vertrag separat)20.000 €
Bemessungsgrundlage GrESt400.000 €
Grunderwerbsteuer (5,5 %)22.000 €
Ersparnis1.100 €

Wann fällt Grunderwerbsteuer an?

Die Steuer entsteht bei:

  • Kauf von Grundstücken und Gebäuden
  • Erwerb von Erbbaurechten
  • Übertragung von mindestens 90 % der Anteile an grundbesitzenden Gesellschaften
  • Meistgebot bei Zwangsversteigerungen

Wann ist keine Grunderwerbsteuer fällig?

Ausnahmen nach § 3 GrEStG:

  • Erbschaft: Erwerb von Todes wegen (hier gilt Erbschaftsteuer)
  • Schenkung: Unentgeltliche Übertragung (hier gilt Schenkungsteuer)
  • Ehepartner/Lebenspartner: Verkauf zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Verwandte in gerader Linie: Verkauf zwischen Eltern und Kindern
  • Bagatellgrenze: Kaufpreis unter 2.500 €

Ablauf der Steuerzahlung

1. Notarielle Beurkundung

Der Notar sendet eine Veräußerungsanzeige an das Finanzamt.

2. Steuerbescheid

Das Finanzamt sendet den Bescheid an den Käufer (ca. 2-4 Wochen nach Beurkundung).

3. Zahlung

Zahlungsfrist: in der Regel 4 Wochen nach Bescheid.

4. Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nach Zahlung stellt das Finanzamt die Bescheinigung aus — ohne diese ist keine Eigentumsumschreibung möglich.

Tipps zum Steuern sparen

1. Inventar separat ausweisen

Küchen, Einbaumöbel, Markisen, Saunen können im Kaufvertrag separat aufgeführt werden. Auf diese Positionen fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Wichtig: Die Werte müssen realistisch sein. Das Finanzamt prüft bei auffällig hohen Inventarangaben.

2. Instandhaltungsrücklage bei ETW

Der Anteil an der Instandhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage, wenn er im Kaufvertrag ausgewiesen wird.

3. Grundstück und Hausbau trennen

Bei Neubauvorhaben: Werden Grundstückskauf und Bauvertrag getrennt abgeschlossen (verschiedene Vertragspartner), fällt die Steuer nur auf das Grundstück an.

Achtung: Bei zu enger zeitlicher und wirtschaftlicher Verflechtung kann das Finanzamt dennoch den Gesamtwert besteuern.

Fazit

Die Grunderwerbsteuer von 5,5 % in Hamburg ist ein erheblicher Kostenfaktor beim Immobilienkauf. Planen Sie diese frühzeitig ein und nutzen Sie legale Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast zu optimieren.

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